Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102
sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den
Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung
(BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich
zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3
Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG
erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.09.2020
durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 01.07.2021 überprüft.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website / Anwendung VEDA
Bildungsmanager WebGate mit den zuvor genannten Anforderungen [nicht barrierefrei].
Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen – wir arbeiten
fortlaufend daran die Informationen der Berufsgenossenschaft Handel und
Warenlogistik in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu
verbessern.
- Bestimmte Bedienbereiche sind nicht ohne Maus nutzbar.
- Hinsichtlich einer inhaltlichen Gliederung werden nicht alle Elemente erkannt (bspw. Fettschrift).
- HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen, Spalten, Tabellenzellen stehen nicht zur Verfügung.
- Eingabefelder zu Benutzerdaten besitzen keine erklärende Legende.
- Textabstände sind lediglich über die Vergrößerungsfunktion des Browsers anpassbar.
- Eine Tastatur-Fokus-Funktion wird nicht unterstützt.
- Statusmeldungen sind nicht verfügbar, wie bspw. "Suche durchgeführt" oder "Anfrage abgesendet".
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder
Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich
gerne bei uns melden.
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
M5, 7
68161 Mannheim
E-Mail barrierefreiheit@bghw.de
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von
Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die
Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit
Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den
Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei
geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das
Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine
Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch
keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite
der Schlichtungsstelle finden Sie alle
Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein
Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie können den Antrag auch in Leichter
Sprache oder in Deutscher
Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit
Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de