Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. 
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am
01.07.2021 überprüft.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website / Anwendung VEDA Bildungsmanager WebGate mit den zuvor genannten Anforderungen [nicht barrierefrei].

Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen – wir arbeiten fortlaufend daran die Informationen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

-          Bestimmte Bedienbereiche sind nicht ohne Maus nutzbar.

-          Hinsichtlich einer inhaltlichen Gliederung werden nicht alle Elemente erkannt (bspw. Fettschrift).

-          HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen, Spalten, Tabellenzellen stehen nicht zur Verfügung.

-          Eingabefelder zu Benutzerdaten besitzen keine erklärende Legende.

-          Textabstände sind lediglich über die Vergrößerungsfunktion des Browsers anpassbar.

-          Eine Tastatur-Fokus-Funktion wird nicht unterstützt.

-          Statusmeldungen sind nicht verfügbar, wie bspw. "Suche durchgeführt" oder "Anfrage abgesendet".

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik 

M5, 7
68161 Mannheim

E-Mail barrierefreiheit@bghw.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: 
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: 
www.schlichtungsstelle-bgg.de